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Mietzuschuss und Betreuungsgeld für Arbeitnehmer in der Gastronomie in den Niederlanden

Wenn Sie in den Niederlanden im Gastgewerbe arbeiten – z.B. als Koch, Küchenchef, Küchenhilfe, Kellner,
Reinigungskraft, Barpersonal oder Hotelangestellter – dann haben Sie vielleicht Anspruch auf
Mietzuschuss und Pflegegeld für Arbeitnehmer im Gastgewerbe. Diese finanzielle Unterstützung kann jeden Monat einen großen Unterschied bei Ihrem Nettoeinkommen ausmachen
.

1. Mietzuschlag für Beschäftigte im Gastgewerbe

Die Mietzulage ist ein Beitrag der niederländischen Regierung für Menschen, die unabhängig leben und ein
unteres oder mittleres Einkommen haben. Viele Beschäftigte im Gastgewerbe lassen das Geld liegen, obwohl sie Anspruch darauf haben.

Beträge (2025 – indikativ)

  • Bis zu etwa €450 pro Monat an Mietzuschuss.

Einkommensgrenzen (2025 – indikativ)

  • Alleinstehend: bis zu 35.500 € brutto pro Jahr
  • Mit Partner: bis zu 47.250 € brutto pro Jahr

Wichtigste Bedingungen für die Mietzulage

  • Unabhängiger Wohnraum (eigene Toilette, Küche und Eingangstür).
  • Pacht auf Ihren Namen.
  • Registriert unter der Mietadresse in der Gemeinde.
  • Gültige BSN-Nummer.

➜ Anfordern oder berechnen?

Mietzuschuss über das Finanzamt


2. Betreuungsgeld für Beschäftigte im Gastgewerbe

In den Niederlanden muss jeder eine Grundkrankenversicherung haben. Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen –einschließlich vieler Arbeitnehmer im Gastgewerbe – gibt es ein Pflegegeld. Dieses fällt ebenfalls unter
Mietzuschuss und Pflegegeld Gastarbeiterleistungen.

Beträge (2025 – indikativ)

  • 100 € bis 130 € Pflegegeld pro Monat.

Einkommensgrenzen (2025 – indikativ)

  • Alleinstehend: bis zu 37.500 € brutto pro Jahr
  • Mit Partner: bis zu 47.250 € brutto pro Jahr

➜ Offizielle Bewerbung:

Pflegegeld durch das Finanzamt


3. Wie viel Mietzuschuss und Pflegegeld erhalten Gastwirte?

Zusammen können sich Mietzuschuss und Pflegegeld zu einem Betrag summieren:

  • €300 – €600 pro Monat
  • 3.600 € – 7.200 € pro Jahr

Für viele Beschäftigte im Gastgewerbe macht dies den Unterschied aus, ob sie gerade so über die Runden kommen oder ob sie tatsächlich Geld übrig haben.


4. Wie beantragen Sie die Zulagen?

Sie benötigen:

  • DigiD
  • Ihren Mietvertrag und die genaue Höhe der Miete pro Monat
  • Ihr Krankenversicherungsvertrag und die monatliche Prämie
  • Eine Schätzung Ihres jährlichen Bruttoeinkommens

Machen Sie zunächst eine Probeberechnung:

Versuchsweise Berechnung von Zuschlägen


5. Die Niederlande im europäischen Kontext

Die Niederlande haben eines der stärksten Systeme für die Unterbringung und Betreuung von Arbeitnehmern,
jedenfalls im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Auf unserer Themenseite
Vorteile Gastfreundschaft Europa
sehen Sie, wie die Niederlande im Vergleich zu Ländern wie Deutschland, Belgien, Österreich, Irland und dem Vereinigten Königreich abschneiden.

Europäischer Vergleich des Mietzuschusses und des Pflegegeldes für Arbeitnehmer im Gastgewerbe
Europäischer Vergleich von Wohn- und Pflegeleistungen für Beschäftigte im Gastgewerbe

6. Werden Sie Mitglied unserer internationalen Gemeinschaft

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